Fünf aktuell publizierte Kasuistiken erlauben keine klare Schlussfolgerung zur Anwendung von Passionsblumen-Präparaten in der Schwangerschaft: In der Fallserie aus der Türkei wurden nicht näher beschriebene Passiflora-Präparate bei fünf Schwangeren, zeitweise während dem 1. und/ oder 2. Trimenon, zur Behandlung von Depression, Angststörung oder Zwangsstörung verwendet. Bei drei Schwangeren lag eine Raucheranamnese (5 – 10 Zigaretten täglich) vor.
Bei den fünf Schwangerschaften trat in zwei Fällen vorzeitiger Blasensprung auf (36. – 39. SSW), einmal mit Mekoniumaspiration mit letalem Ausgang für den Fötus (36. SSW). Bei einem Neugeborenen wurde eine persistierende pulmonale Hypertonie diagnostiziert. Geburtsdefekte oder Entwicklungsstörungen wurden sechs Monate nach der Geburt nicht beobachtet.
Die Autoren empfehlen Schwangere sorgfältig zu überwachen, wenn sie Passionsblumen-Präparate einnehmen.